Regeln & Hinweise

So nutzen Sie den Mängelmelder richtig

Was kann gemeldet werden?

  • Schäden an Straßen, Gehwegen und Radwegen (z. B. Schlaglöcher, lose Gehwegplatten)
  • Defekte Straßenbeleuchtung oder Ampeln
  • illegale Müllablagerungen und vollgelaufene Papierkörbe
  • Beschädigte Spielplätze, Bänke oder öffentliche Einrichtungen
  • Gefährdungen im öffentlichen Raum (z. B. lose Schachtdeckel, umgestürzte Schilder)

Was sollte nicht gemeldet werden?

  • Notfälle und akute Gefahrenlagen (z. B. Brände, schwere Unfälle, akute Bedrohungen) – bitte wählen Sie in diesen Fällen den Notruf 112 bzw. 110.
  • Privatrechtliche Angelegenheiten (z. B. Nachbarschaftsstreitigkeiten, private Grundstücke ohne Bezug zur öffentlichen Sicherheit).
  • Polizeiliche Sachverhalte (z. B. Ruhestörungen, Straftaten) – diese sind direkt bei der Polizei zu melden.

Tipps für eine gute Meldung

  • Beschreiben Sie den Mangel möglichst konkret (Was ist defekt? Seit wann? Gibt es eine unmittelbare Gefahr?).
  • Geben Sie den Standort so genau wie möglich an (Straße, Hausnummer oder markanter Punkt; alternativ GPS/Karte nutzen).
  • Laden Sie, wenn möglich, ein aussagekräftiges Foto hoch – so kann die Gemeinde den Sachverhalt schneller einschätzen.
  • Verwenden Sie eine sachliche Sprache und verzichten Sie auf Beleidigungen oder personenbezogene Daten Dritter.

Bearbeitung und Rückmeldung

Jede Meldung wird von der zuständigen Gemeinde geprüft und je nach Priorität eingeplant. Über den öffentlichen Status („Neu“, „In Bearbeitung“, „Erledigt“) sowie über einen optionalen Kommentar der Gemeinde können Sie den Fortschritt verfolgen. Bei Rückfragen nutzen die Mitarbeitenden die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten.