Erklärung zur Barrierefreiheit

Landkreis Nordhausen · Mängelmelder Landkreis Nordhausen · Stand: März 2026

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Webangebot https://melder.nordhausen.org. Die Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.

Wir sind bemüht, dieses Webangebot im Einklang mit der EU-Richtlinie 2016/2102, dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Als Referenzstandard dient die WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA.

Stand der Vereinbarkeit

Teilweise konform

Dieses Webangebot ist teilweise konform mit WCAG 2.1 Level AA. Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei.


Barrierefreiheit-Funktionen im Überblick

Der Mängelmelder Landkreis Nordhausen setzt eine Reihe von Maßnahmen um, die die Zugänglichkeit des Angebots für möglichst viele Menschen verbessern.

Darstellung anpassen

Semantisches HTML und ARIA

Tastaturnavigation

Formulare

Sprache und Textdarstellung

Krisenmodus

Sicherheit


Bekannte Einschränkungen

Trotz der genannten Maßnahmen bestehen Bereiche, die noch nicht vollständig barrierefrei sind:

Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Einschränkungen zu beheben.


Darstellung anpassen

Sie können die Darstellung des Mängelmelders an Ihre Bedürfnisse anpassen. Alle Einstellungen werden in Ihrem Browser gespeichert.

Schriftgröße ändern

1 Klicken Sie auf das Zahnrad-Symbol in der Kopfzeile
2 Verwenden Sie die Minus- und Plus-Buttons bei „Schriftgröße"
3 Die Seite passt sich sofort an

Alternativ können Sie die Zoom-Funktion Ihres Browsers nutzen (Strg/Cmd + Plus/Minus).

Dunkles Design aktivieren

1 Klicken Sie auf das Zahnrad-Symbol in der Kopfzeile
2 Klicken Sie auf das Sonnen-/Mond-Symbol bei „Design"

Das dunkle Design reduziert die Helligkeit und kann bei Lichtempfindlichkeit oder in dunkler Umgebung angenehmer sein.


Unterstützte Technologien

Das Webangebot wurde für die Nutzung mit folgenden Technologien optimiert:


Barriere melden

Wenn Sie auf eine Barriere stoßen oder Informationen zu den oben genannten Einschränkungen benötigen, kontaktieren Sie uns. Wir bemühen uns, die Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten.

Kontakt:
maengelmelder@nordhausen.de

Bitte beschreiben Sie möglichst konkret, auf welcher Seite und bei welcher Handlung die Barriere aufgetreten ist.


Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie nach Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Für Angebote öffentlicher Stellen in Thüringen ist das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig:

Thüringer Landesverwaltungsamt
Beauftragter für Menschen mit Behinderungen
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

Telefon: 0361 57 332 1793
E-Mail: schlichtungsstelle@tlvwa.thueringen.de